Förderung (KHZG)
Im Oktober 2020 trat das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft, mit dem Ziel, die Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern deutlich auszubauen und bestehende Investitionsdefizite zu reduzieren. Gleichzeitig soll eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen sowie eine Modernisierung der digitalen Infrastruktur erreicht werden.
Zur Umsetzung dieser Ziele stellt der Krankenhauszukunftsfonds bundesweit finanzielle Mittel für verschiedene Digitalisierungsprojekte bereit.
Das sogenannte Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist zudem Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird über die europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) im Rahmen des Programms NextGenerationEU finanziert.
Auch das St. Elisabeth-Krankenhaus nutzt die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond, um seinen Weg hin zu einem digitalen Gesundheitsdienstleister voranzutreiben, und hat in diesem Zuge folgende Projekte realisiert.
Fördertatbestand 2 - Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV)
Fördertatbestand 3 - Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)
Fördertatbestand 5 - Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV)

